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Fragen und Antworten zum Bombenverdacht

In der Godehardstraße in Göttingen werden mehrere Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet. Während der Entschärfung am Sonnabend, 30. Januar 2021, müssen mehr als 8000 Anwohner*innen ihre Wohnungen verlassen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bombenverdacht und zur Evakuierung gibt es hier. 


Was passiert am 30. Januar 2021?

In der Godehardstraße sind bei Bauarbeiten vier verdächtige Objekte im Boden geortet worden. Es könnten Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg sein, zumindest ein Objekt ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Blindgänger. Eine Entschärfung ist für Sonnabend, 30. Januar 2021, vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass die sie bis Sonntagmorgen, 31. Januar 2021, dauert.

 

Gilt für die Entschärfung und Evakuierung eine Ausnahmeregelung der Coronaverordnung?

Ja, für die Kampfmittelsondierung und die Evakuierung zur Bombenentschärfung in der Godehardstraße am 30. und 31. Januar 2021 kommt zur Gefahrenabwehr eine Ausnahmeregelung der Corona-Bestimmungen zum Zuge. Im Rahmen dieser Maßnahme gelten die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot der Corona-Verordnung des Landes nicht.

 

Dies gilt für Personen, die zur Gefahrenabwehr ihre Wohnungen verlassen müssen und in einer Sammelunterkunft oder bei anderen Personen untergebracht werden und das gilt auch für Personen, die für den Evakuierungszeitraum eine Wohnung zur Verfügung stellen. Diese Regelung hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bestätigt.

 

Das bedeutet konkret: Für Personen, die aufgrund der Evakuierung an den genannten Tagen ihre Wohnung verlassen müssen, gelten Sonderregelungen zur aktuellen Corona-Verordnung. So dürfen sich zu diesem Zweck zwei Haushalte, unabhängig von der Personenzahl, in einer Wohnung aufhalten. Alternativ dürfen enge Familienangehörige aufgenommen werden, selbst wenn sie aus mehr als zwei Haushalten stammen. Enge Familienangehörige sind Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, der Ehegatte, der Lebenspartner, der Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist. Außerdem gehören Pflegeeltern und Pflegekinder zu den engen Angehörigen.

 

Die betroffenen Personen müssen sich an das Abstandsgebot halten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In den Evakuierungszentren werden weitere Hygieneschutzmaßnahmen vor Ort getroffen.

 

Was wurde gefunden?

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat vier verdächtige Objekte gefunden. Die Sondierungen haben ergeben: In mindestens einem Fall handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Blindgänger.

 

Was passiert mit den Menschen, die rund um die Fundstelle wohnen?

Die Sicherheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Auch angesichts verschärfter Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus bleibt keine Alternative: Das Gebiet rund um die Fundstelle muss weiträumig evakuiert werden. Das bedeutet: Am 30. Januar müssen alle Menschen das Gebiet im Umkreis von 1.000 Metern um die Fundstelle verlassen. Sämtliche Gebäude, Straßen und Plätze, auch der Bahnhof Göttingen, sind dann gesperrt. Bitte an die Anwohner*innen: Bitte richten Sie sich auf einen langen Tag ein und bitte informieren Sie auch Ihre Nachbar*innen. Rechnen Sie damit, dass Sie erst am nächsten Morgen wieder in Ihre Wohnung kommen.

 

Wie viele Menschen betrifft das?

Etwa 8.300 Menschen sind von der Evakuierung betroffen. Eine Liste der betroffenen Straßen und Hausnummern ist hier abzurufen. Eine Karte mit dem Evakuierungsgebiet gibt es hier.

 

Bis wann müssen die Wohnungen verlassen werden?

Anwohner*innen in der Sperrzone von 1.000 Metern müssen ihre Wohnung am Sonnabend, 30. Januar 2021, bis 6.30 Uhr verlassen haben.

 

Wo sollen die Menschen hin?

Die Anwohner*innen im 1.000-Meter-Radius haben am Montag, 11. Januar, oder am Dienstag, 12. Januar, einen Flyer mit den wichtigsten Infos direkt an der Haustür erhalten oder im Briefkasten vorgefunden. Der Flyer steht hier in verschiedenen Sprachen zum Herunterladen bereit. 

 

Anwohner*innen sind aufgerufen, sich für den 30. Januar und die Nacht zum 31. Januar um eine Unterkunft außerhalb der Sperrzone zu kümmern – im privaten Umfeld, im Hotel oder einer Ferienwohnung. Die folgenden Hotels in Göttingen bieten den Betroffenen Sonderkonditionen für eine Übernachtung an (Einzelzimmer 66 Euro, Doppelzimmer 77 Euro/Nacht; inkl. Frühstück):

 

  • Hotel Rennschuh, Tel. 0551-90090
  • Park Inn by Raddisson, Tel. 0551-2707070
  • Hotel Beckmann, Tel. 0551-2090888
  • Hotel Freizeit In, Tel. 0551-9001200
  • Hotel Novostar Tel. 0551-99770
  • Hotel Stadt Hannover, Tel. 0551-547960
  • Hotel Astoria, Tel. 0551-30500
  • Hotel Am Papenberg, Tel. 0551-30550
  • Hotel Freigeist, Tel. 0551-999530
  • Eden Hotel, Tel. 0551-507200
  • Landgasthaus Biewald, Tel. 05504-93500
  • Onkel Tom’s Hütte, Tel. 0551-707110
  • Hotel Sachsenross GbR, 05503 8003-250
  • Landhotel am Rothenberg, Tel. 05573-9590
  • Gasthaus Jütte, Tel. 05507-1352

 

Die Kapazität der jeweiligen Hotels ist jeweils telefonisch direkt abzufragen. Zudem gibt es die Möglichkeit, weitere Hotels und Ferienwohnungen in der Region zu buchen, da es sich um einen nicht-touristischen Aufenthalt handelt.

 

Wer Unterstützung der Stadt für die Unterbringung benötigt, sollte sich so schnell wie möglich, spätestens am Freitag, 15. Januar 2021, beim Bürgertelefon unter 0551 4004048 (Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr) melden.

 

Was ist, wenn man sich bei Bedarf nicht bis zum 15. Januar meldet?

Auch dann wird es eine Lösung geben. Für eine genaue Planung ist es allerdings wichtig, dass sich alle, die Unterstützung benötigen, schnellstmöglich melden. Je früher alle Anmeldungen vorliegen, desto reibungsloser wird die Evakuierung am Tag der Entschärfung ablaufen – und desto eher können alle Beteiligten in ihre Wohnungen zurückkehren.

 

Wann dürfen die Menschen wieder zurück in ihre Wohnungen?

Es ist damit zu rechnen, dass die Entschärfung bis Sonntagmorgen, 31. Januar, dauert. Erst, wenn offiziell Entwarnung gegeben wird, können die Menschen wieder zurück in die Wohnung gehen.

 

Warum dauert die Entschärfung so lange?

Es wurden vier verdächtige Objekte gefunden. Die Entschärfung dauert natürlich länger, als wenn man nur einen Fund hat.

 

Woran gilt es vor der Evakuierung zu denken?

Die Evakuierung wird voraussichtlich bis in den Morgen des 31. Januar dauern. Auch mit Blick darauf sollten Anwohner*innen an Folgendes denken:

 

  • Vorsichtshalber am Abend vorher das private Fahrzeug außerhalb der Sperrzone parken.
  • Die Bürgertelefonnummer 0551 4004048 im Mobiltelefon abspeichern.
  • Wichtige Dinge für den ganzen Tag mitnehmen. Dazu gehören:
    • Mund-Nasen-Bedeckung
    • notwendige Medikamente
    • Dokumente wie der Ausweis
    • eine Geldkarte und etwas Bargeld
    • das Ladekabel fürs Mobiltelefon, wenn vorhanden eine geladene Powerbank
    • Hygieneartikel wie Zahnputzzeug oder Windeln fürs Kind
    • bei Bedarf Spezialnahrung oder Babynahrung
    • etwas zur Beschäftigung (z.B. Buch, Kartenspiel) für sich und für eigene Kinder
    • angemessene Kleidung.

 

Unmittelbar vor Verlassen der Wohnung ist bitte dies zu beachten:

  • Fenster „auf Kipp“ stellen. Das ist wichtig, falls Blindgänger gesprengt werden müssen.
  • Das Evakuierungsgebiet wird von der Polizei kontrolliert.
  • alle Elektro- und Gasgeräte aus, zum Beispiel Herd, Ofen oder Bügeleisen,
  • Kerzen und andere brennende Gegenstände aus,
  • Wasserhähne zu.

 

Welche Evakuierungszentren gibt es? 

Es werden mehrere Evakuierungszentren vorbereitet. Sie sind für verschiedene Personengruppen vorgesehen. Damit alle den Überblick behalten, wird der 1.000-Meter-Radius für die Evakuierung in drei Sektoren oder Zonen eingeteilt: die BLAUE, die GRÜNE und die ROTE Zone. Wer zum Beispiel in der BLAUEN Zone wohnt und keine eigene Möglichkeit der Unterbringung findet, für den ist als erstes das Evakuierungszentrum der BLAUEN Zone gedacht, und ebenso läuft es für die GRÜNE und die ROTE Zone. Anwohner*innen werden schriftlich informiert, zu welcher Zone sie gehören. 

 

 

Hier geht es zur Online-Karte. 

 

Diese Straßen liegen im Sektor 1, der "blauen Zone".

 

Evakuierungszentrum für den Sektor 1, die BLAUE Zone, in der

IGS Geismar

Schulweg 22

37083 Göttingen

 

Diese Straßen liegen im Sektor 2, der "grünen Zone".

 

Evakuierungszentrum für den Sektor 2 , die GRÜNE Zone, im

Felix-Klein-Gymnasium

Böttingerstraße 17

37073 Göttingen

 

Diese Straßen liegen im Sektor 3, der "roten Zone".

 

Evakuierungszentrum für den Sektor 3, die ROTE Zone, in der

Zentralmensa

Platz der Göttinger Sieben 4

37073 Göttingen

 

In den Evakuierungszentren gibt es eine Grundversorgung mit Mahlzeiten und Getränken. 

 

Ist die Unterbringung im Evakuierungszentrum pandemiegerecht?

Ja, die Unterbringung erfolgt pandemiegerecht und nutzt Möglichkeiten, die die Ausnahmeregelung erlaubt. Die Stadt hat ein Hygienekonzept ausgearbeitet. Bei der Auswahl der Gebäude wurde darauf geachtet, dass eine Unterbringung in vielen einzelnen Räumen möglich ist – etwa in Schulen. Das Hygienekonzept schließt etwa auch die Pflicht ein, Abstand zu halten und eine FFP2-Maske zu tragen. Anwohner*innen erhalten kostenlos FFP2-Masken für den Aufenthalt. Weitere Hygienemaßnahmen werden vor Ort getroffen.

 

Können Haustiere mitgenommen werden?

Haustiere können in einer Transportbox mitgebracht werden, dann bitte an Futter für den ganzen Tag denken – und an die kleinen Müllbeutel für die Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Eine Mitnahme exotischer Tiere ist mit dem Bürgertelefon unter 0551 4004048 zu klären. Zudem dürfen Tierpensionen in der Region öffnen, um Tiere aus dem Evakierungsradius aufzunehmen. 

 

Wie kommen die Anwohner*innen ins Evakuierungszentrum?

Bitte nicht den eigenen Pkw nutzen, sondern den kostenlosen Bus-Shuttle. Wer möchte, kann natürlich zum Beispiel auch zu Fuß gehen. Der Bus-Shuttle fährt die Anwohner*innen aus den drei Evakuierungszonen von dortigen Haltestellen direkt in die jeweils vorgesehene Unterbringung.

 

Der Bus zum Evakuierungszentrum für den Sektor 1, die blaue Zone, ist so gekennzeichnet: „Evakuierungsfahrt – Blaue Linie“

Abfahrt Start 6:00 Uhr, dann etwa alle 15 Minuten von den Haltestellen Königstieg stadteinwärts, Rosmarinweg stadteinwärts, Ersatzhaltestelle Königsallee-West, Ersatzhaltestelle Jheringstraße.

 

Der Bus zum Evakuierungszentrum für den Sektor 2, die grüne Zone, ist so gekennzeichnet: „Evakuierungsfahrt – Grüne Linie“

Abfahrt: ab etwa 6:00 Uhr etwa alle 15 Minuten von den Haltestellen Elliehäuser Weg stadteinwärts, Ersatzhaltestelle Tulpenweg stadteinwärts, Levinpark stadtauswärts, Rudolf-Winkel-Straße stadtauswärts.

 

Der Bus zum Evakuierungszentrum den Sektor 3, die rote Zone, ist so gekennzeichnet: „Evakuierungsfahrt – Rote Linie“

Abfahrt: Start 6:00 Uhr, dann etwa alle 20 Minuten von diesen Haltestellen: Ersatzhaltestelle Königsallee Ost, Im Rinschenrott stadteinwärts, Maschmühlenweg stadteinwärts, Hildebrandstraße stadteinwärts.

 

Wer aufgrund eingeschränkter Mobilität auf einen Transport in ein Evakuierungszentrum angewiesen ist, sollte sich schnellstmöglich beim Bürgertelefon unter 0551 4004048 melden. Betroffene, die privat unterkommen, sind aufgerufen, sich selbst einen Transport zu organisieren.

 

Was ist mit den Menschen, die im 1.250-Meter-Radius wohnen?

Schutzmaßnahmen sollten auch Anwohner*innen treffen, die in einem Radius von 250 Metern über den 1.000-Meter-Radius hinaus wohnen. Falls der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen im Verlauf des Einsatzes feststellen sollte, dass eine kontrollierte Sprengung erfolgen muss, geht eine Warnung über Katwarn heraus. Außerdem informieren wir auch über den Liveticker goe.de/bombenverdacht und die Messengerdienste der Stadt. Wenn eine solche Warnung kommt, dann ist die dringende Empfehlung an Anwohner*innen, sich in einem überdachten, geschützten Bereich aufzuhalten, also in einem Haus. Denn falls Blindgänger zur Explosion gebracht werden müssen, ist mit weit fliegenden Splittern zu rechnen. Daher sollte man innerhalb des Hauses auch einen Platz direkt am Fenster meiden.

 

Welche Beeinträchtigungen gibt es für den regulären Verkehr?

Am Sonnabend, 30. Januar, gibt es noch bis kurz nach 7.00 Uhr Zug-Abfahrten und –Ankünfte im Bahnhof Göttingen, danach nicht mehr. Am 30. Januar findet kein regulärer Bus-Verkehr von den Göttinger Verkehrsbetrieben durch das Sperrgebiet statt. Dann verkehren dort nur noch die Fahrzeuge des Bus-Shuttle, die die Anwohner*innen in die Evakuierungszentren bringen. Von der Evakuierung sind nahezu alle Buslinien betroffen, voraussichtlich fahren nur die Linien 33,91/92 regulär. Die anderen Linien werden teilweise umgeleitet. Die Göttinger Verkehrsbetriebe weisen frühzeitig jeweils vor Ort darauf hin, welche Bushaltestellen während der Evakuierung nicht angefahren werden. Informationen zu Ausweich-Verbindungen gibt es unter goe.de/bombenverdacht oder direkt bei der Deutschen Bahn (DB), den Göttinger Verkehrsbetrieben (GöVB), dem Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (VSN) und weiteren Verkehrsverbünden. 

 

Wer haftet im Falle einer Spregnung etwa für Schäden an Gebäuden? 

Es handelt sich hierbei um höhere Gewalt. Gegebenenfalls übernehmen Wohngebäudeversicherungen diese Art von Schäden. Die Stadt haftet nicht.

 

Warum passiert das Ganze ausgerechnet jetzt?

Die aktuelle Corona-Lage erschwert den Einsatz zusätzlich. Doch die Sicherheit der Bevölkerung steht an erster Stelle. Die Sondierungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Niedersachsen haben zumindest in einem Fall ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Blindgänger hoch ist. Es wäre unverantwortlich, nicht so schnell wie möglich zu handeln.

 

Wie gefährlich ist die Bombenentschärfung?

Abschließend kann das niemand vorab sagen. Aber die Lage ist ernst. Der Vorteil ist: Der Krisenstab für Bombenentschärfungen ist grundsätzlich sehr gut eingespielt und vorbereitet.

 

Wer gibt Entwarnung, wie erfahren die Menschen davon?

Die Stadt Göttingen gibt über diese Wege Entwarnung:

  • Liveticker auf goe.de/bombenverdacht
  • App Katwarn
  • Messenger-Dienste der Stadt Göttingen
  • oder auf Nachfrage beim Bürgertelefon unter 0551 4004048

 

Die Nachrichten zum Verlauf der Entschärfung bis hin zur Entwarnung werden aller Voraussicht nach auch über die Presse bzw. die Medien von Radio bis Zeitung und deren Online-Seiten verbreitet.

 

Wo gibt es laufend aktuelle Informationen?

Alle Infos zum Bombenverdacht und zur Evakuierung gibt es online unter: goe.de/bombenverdacht

 

Meldungen gibt es auch über

  • die Messenger-Dienste der Stadt Göttingen
  • die App Katwarn

 

Antworten auf weitere Fragen gibt es beim Bürgertelefon unter 0551 4004048.

 

Welche Institutionen und Partner sind an den Maßnahmen beteiligt?

An der Bombenentschärfung, der Evakuierung, der Versorgung der Anwohner*innen und weiterer begleitender Maßnahmen sind diese Institutionen und Partner beteiligt:

  • Stadt Göttingen
  • Polizei Göttingen
  • Berufsfeuerwehr Göttingen
  • Freiwillige Feuerwehr Göttingen
  • Heimaufsicht der Stadt Göttingen
  • Technisches Hilfswerk Göttingen
  • Deutsches Rotes Kreuz Göttingen
  • Johanniter Unfallhilfe
  • Arbeitersamariterbund
  • Bundeswehr

 

Die Stadtverwaltung auf Messenger-Services

Alle wichtigen Nachrichten der Stadtverwaltung gibt es ganz bequem auf Ihr Smartphone via Telegram & Notify. Die Anmeldung ist kinderleicht & kostenlos.

 

Mit dabei ist auch Verwalti, der digitale Lotse aus der Verwaltung: Verwalti kann einfache Anfragen beantworten und zu den richtigen Ansprechparter*innen weiterleiten - auch via WhatsApp. Alle Infos. 

 

 

 

 

 

 

 

Anregungen oder Meinungen zu dieser Mitteilung können Sie direkt an IhreMeinung@goettingen.de senden. Wir leiten Ihre Nachricht an den zuständigen Fachdienst weiter.

 

Referat für Öffentlichkeitsarbeit
29.01.2021
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