GEB holen Baum- und Strauchschnittabfälle
Der genaue Abfuhrtermin für jede Straße ist aus dem an alle Haushalte verteilten Flyer „Abfuhrtermine 2021“ ersichtlich. Übrigens gibt es den gedruckten Kalender in diesem Jahr zum letzten mal. Weiterhin können die Termine im Online-Abfuhrkalender unter www.geb-goettingen.de abgerufen werden.
Die GEB bitten um Beachtung, dass der Baum- und Strauchschnitt immer erst zum jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr vor dem eigenen Grundstück im öffentlichen Straßenraum bereit gelegt wird. Vorzeitiges Bereitlegen von Baum- und Strauchschnitt auf dem Gehweg oder auf öffentlichen Grünflächen führt leider oft dazu, dass auch andere Abfälle abgelegt werden, die im Rahmen der Baum- und Strauchschnittsammlung nicht mitgenommen werden. Zu frühes Bereitlegen verärgert zudem die Anwohner, die zum Teil wochenlang große Baum- und Strauchschnittberge vor ihrer Haustür dulden müssen. Kleintiere, die sich im Baum- und Strauchschnitt einnisten, werden dann durch die Abfuhr gestört.
Das vorzeitige Ablegen im öffentlichen Straßenraum kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld belegt werden. Die Abholung erfolgt grundstücksbezogen, das heißt es werden keine größeren Sammelstellen entsorgt. Baum- und Strauchschnitt sollten bis kurz vor dem Abholtermin auf dem eigenen Grundstück gelagert werden.
Sperrige Gartenabfälle sind mit verrottbarem Bindfaden auf eine Länge von maximal 1,50 Meter zu bündeln. Einzelne Äste dürfen einen Durchmesser von 0,20 Meter nicht überschreiten. Die Gesamtmenge je Grundstück ist auf zwei Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt begrenzt, größere Mengen können nach vorheriger Bestellung kostenpflichtig entsorgt werden.
Die Baum- und Strauchschnittsammlung ist für sperrige Gartenabfälle vorgesehen. In die Biotonne eingepresster sperriger Baum- und Strauchschnitt verkantet sich häufig, so dass die Leerung nicht möglich ist. Grüne und krautige Gartenabfälle können im Laubsack der Stadt Göttingen zur Entsorgung bereit gestellt werden.
(Eine Presseinformation der Göttinger Entsorgungsbetriebe / Auszug)