Schutzgebiete
Im Stadtgebiet Göttingens gibt es eine Vielzahl schutzwürdiger Bereiche und Objekte. Ziel unserer Schutzbestrebungen ist diese in Niedersachsen außergewöhnliche Vielfalt zu erhalten und die unterschiedlichen Lebensräume miteinander zu vernetzen.
Als untere Naturschutzbehörde wirken wir bei der Unterschutzstellung ökologisch besonders wertvoller Gebiete mit bzw. führen diese selbst durch und überwachen und betreuen dieses Schutzgebietssystem.
Naturschutzgebiet Bratental
Das Naturschutzgebiet (NSG) „Bratental“ besteht aus 3 Teilflächen, die zusammen ca. 115 ha groß sind. Die Ausweisung erfolgte 1982. Das NSG liegt östlich von Nikolausberg und nördlich bzw. mit der kleinsten Teilfläche westlich von Roringen und besteht aus artenreichen Halbtrockenrasen mit Trockengebüschen. Vielfach wachsen auf den Standorten Orchideen. Glatthaferwiesen und mesophiles Grünland treten ebenfalls auf. Strukturreiche Gehölzbestände sowie Orchideen- und Perlgras-Buchenwälder sowie Eichen-Hainbuchenwälder umgeben die Trockenrasen. Das Nebeneinander der genannten Pflanzengesellschaften bietet Tier- und Pflanzenarten der mosaikartig strukturierten Landschaft geeignete Lebensbedingungen. Durch Beweidung mit Schafen und Ziegen werden die Trockenrasen offen gehalten. Dem gleichen Zweck dient auch das regelmäßige Entfernen von Gebüschen, das sogenannte Entkusseln. Auf den Trockenrasen werden von der Biologischen Schutzgemeinschaft Göttingen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchgeführt. Die gesamte Fläche des NSG liegt innerhalb des FFH-Gebietes 138 „Göttinger Wald“ und ist damit Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld
Das ca. 1193 ha große Naturschutzgebiet "Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld" ist ein repräsentativer Teilbereich des größten zusammenhängenden Kalk-Buchenwald-Komplexes innerhalb des Naturraums Weser- und Leinebergland in Südniedersachsen. Es liegt östlich und südöstlich der Stadt Göttingen.
Das Naturschutzgebiet wird vorrangig von Waldmeister-Buchenwald geprägt. Daneben kommen auch der seltene Orchideen-Kalk-Buchenwald sowie Eichen-Hainbuchen-Waldfragmente und Erlen-Eschen-Quellwaldbereiche vor. Strukturreichtum und ein hoher Anteil an Tot- und Altholz kennzeichnen die ausgedehnten Waldflächen und insbesondere die drei Naturwaldbereiche des Stadtwaldes. Weiterhin trifft man vereinzelt auf flache, teilweise versumpfte oder mit kleinen Stillgewässern oder Tümpeln gefüllte Erdfälle und seltene Kalktuffquellen und -fluren.
Neben den Waldbereichen zeichnet sich das Gebiet durch den Offenlandbereich des "Kerstlingeröder Feldes" als Relikt einer alten Kulturlandschaft aus. Hier herrschen Grünlandflächen unterschiedlicher Nutzungsintensität vor, insbesondere die in Niedersachsen seltenen mageren Flachlandmähwiesen und Magerweiden kalkreicher Standorte und deren submontane Ausprägung mit Goldhafer. Zusätzlich vorkommende Ruderalfluren weisen auf trockenwarmen Standorten Übergänge zu saumartenreichen Kalkmagerrasen auf. Gebüsche und Feldgehölze sowie markante Einzelbäume und Baumgruppen untergliedern das "Kerstlingeröder Feld", dessen Offenlandcharakter durch die Nutzung als Standortübungsplatz weitgehend erhalten werden konnte.
Die von Kuppen und Senken durchzogene Landschaft ist aufgrund ihrer Vielfalt und Eigenart von besonderer Schönheit. Das Naturschutzgebiet bietet zahlreichen schutzbedürftigen Pflanzen- und deren Lebensgemeinschaften wie z. B. einer außergewöhnlichen Vielzahl von z. T. stark gefährdeten Schmetterlingsarten, verschiedenen Fledermausarten, der Wildkatze sowie seltenen Vogelarten wie Neuntöter, Wendehals, Mittel-, Grauspecht und Rotmilan Lebensraum.
Das Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebietes 138 "Göttinger Wald". Östliche Teilbereiche gehören gleichzeitig zum Europäischen Vogelschutzgebietes V 19 "Unteres Eichsfeld". Damit zählt das Naturschutzgebiet zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000.
Zuständig ist die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörde.
Natura 2000 Gebiete
In diese Schutzgebietskategorie fallen die Europäischen Vogelschutzgebiete sowie die FFH-Gebiete. Die geringen Flächenanteile des Vogelschutzgebietes V 19 „Unteres Eichsfeld“, die westlich in das Stadtgebiet Göttingens hineinreichen, liegen vollständig im NSG „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“ auf der Abbruchkante des Plateaus zum Eichsfelder Becken und unterliegen damit dem Schutz der Schutzgebietsverordnung. Für das Vogelschutzgebiet gelten unter anderem Mittel- und Schwarzspecht, Neuntöter und Rotmilan als wertgebend. Sie kommen teilweise aktuell im Göttinger Stadtwald vor oder haben, wie der Rotmilan, vor Jahrzehnten einmal am Rand des Kerstlingeröder Feldes gebrütet (BRUNKEN 209). Das FFH-Gebiet „Göttinger Wald“ wurde dagegen überwiegend zum Schutz verschiedener Lebensraumtypen eingerichtet. Die namentlich zu schützenden Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind der Kammmolch, der Frauenschuh, das Grüne Beesenmoos (Dicranum viride) sowie der Prächtige Dünnfarn (Trichomanes speciosum).
Das FFH-Gebiet 138 „Göttinger Wald“ ist deckungsgleich mit großen Teilen des NSG „Göttinger Wald und Kerstlingeröder Feld“ und umfasst das NSG „Bratental“ vollständig, reicht aber räumlich noch weit über diese beiden Naturschutzgebiete und über die Stadtgrenzen hinaus. Teilflächen unterliegen somit den Schutzgebietsverordnungen der beiden Naturschutzgebiete, doch sind nach § 34 BNatSchG alle Projekte, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes nach sich ziehen könnten, vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des NATURA 2000-Gebiets zu überprüfen.
Landschaftsschutzgebiet Leinetal
Die Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs gehören fast gänzlich dem Landschaftsschutzgebiet „Leinetal“ an. Davon ausgenommen sind die beiden Naturschutzgebiete der Stadt.
Verordnung und Änderungen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Leinetal“ für die Stadt Göttingen (siehe 5-40-0 bis 5-40-3)
Übersicht der Naturdenkmäler
Bei den Naturdenkmälern innerhalb des Plangebietes handelt es sich meist um bemerkenswerte, mächtige Einzelbäume oder Baumgruppen. Darüber hinaus befinden sich im Plangebiet folgende, herausragende Einzelschöpfungen der Natur, welche ebenfalls des Schutzes des § 30 BNatSchG unterliegen:
- Gronequelle
- Quellteiche des Weendespring
- Steilhang Pfingstanger
- Kartoffelstein (Herberhausen)
- Liasscholle des Reinsgrabens
- Erdfall im Geismarer Forst
- Drei Erdfälle in der südlichen Feldflur (Hirsebreikuhlen)
- Thie Knutbühren
- Erdfall auf dem Sommerberg
- Steinbruch in der Billingshäuser Schlucht
- Teich Ossenpump
- Feuchtwiese Papenpfuhl (Hainberg)
- Teich Tonkuhlenwiese (Hainberg)
- Teich Tripkenpfuhl (Hainberg)
- Teiche im Börltal
- Wallanlage
Gesetzlich geschützte Biotope
Kalkmagerrasen, Gebüsche trockenwarmer Standorte, Landröhricht oder naturnahe Gewässerbiotope verteilen sich auf insgesamt über 140 ha innerhalb des Planungsraumes.