Rat

Der Rat der Stadt Göttingen besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten
Ratsfrauen und Ratsherren (insgesamt 47).
Die Bürger*innen der Stadt wählen den Oberbürgermeister für acht, den Rat für fünf Jahre. Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung die oder den Ratsvorsitzende(n) und deren 1. und 2. Stellvertreter*innen, die oder der die Sitzungen des Rates zu leiten hat. Ratsfrauen und Ratsherren sind ehrenamtlich tätig.
In jeder öffentlichen Ratssitzung und in jeder öffentlichen Ausschusssitzung ist grundsätzlich eine Einwohnerfragestunde vorgesehen. Weitere Informationen und Details zur Einwohnerbeteiligung gibt es hier.
Ratsbeschlusskontrollliste
Nach § 58 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) überwacht der Rat u.a. auch die Durchführung seiner gefassten Beschlüsse. Hierzu hat die Verwaltung im Jahr 1991 eine Liste begonnen, in der sämtliche Aufträge, die der Rat aufgrund von Anträgen von Fraktionen oder einzelner Mitglieder beschlossen hat, aufgeführt werden. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert; da z.B. manche Aufträge ausgeführt werden konnten („erledigte“) oder aber aufgrund verschiedenster Umstände noch weiter „in Bearbeitung“ bleiben müssen.
Zuständigkeiten / Rechte
Der Rat beschließt u.a. über:
- Richtlinien der Verwaltungsführung
- Gebietsänderungen
- Erlass, Änderungen und Aufhebungen von Satzungen (z.B. Haushaltssatzungen undBebauungspläne)
- Festsetzungen öffentlicher Abgaben (Steuern, Gebühren usw.)
- Verfügung über das Gemeindevermögen
- die Wahl der ehrenamtlichen Vertreterin/Vertreter des Oberbürgermeisters und der Dezernentinnen und Dezernenten (Stadträte)
Weitere Informationen zum Rat:
- der Rat überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse
- jedes Ratsmitglied hat das Recht, im Rat und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu Tagesordnungspunkten zu stellen
- mindestens zwei Ratsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen
- in jeder öffentlichen Ratssitzung können Fraktionen, die Gruppen oder einzelne Ratsmitglieder Anfragen an den Oberbürgermeister richten
- Sitzungen des Rates sind in der Regel öffentlich