Neues Rathaus
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind zurzeit Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen.
Sind online keine buchbaren Termine mehr vorhanden, gibt es derzeit leider keine Möglichkeit kurzfristig Termine zu erhalten.
Hinweise zu Reisen mit abgelaufenen Reisedokumenten gibt es unter bundespolizei.de
Nur in Ausnahmefällen ist eine telefonisch Terminvereinbarung über die Service-Hotline Einwohnermeldehalle möglich (siehe unten). Bis auf weiteres sind in diesem Bereich keine offenen Sprechzeiten vorhanden.
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren.
Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen.
Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann ggf. diese Frist nicht eingehalten werden und darf unter diesen Umständen überschritten werden.
Eine Zweitwohnungssteuer wird in Göttingen seit dem 01.01.2010 nicht mehr erhoben.
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann eine Abmeldung aktuell auch per E-Mail an meldeamt@goettingen.de erfolgen. Vorsussetzung hierfür ist aber, dass die Kopie des Ausweises/Passes, das genaue Datum des Auszugs bzw. Verlassen des Bundesgebietes und die neue Anschrift mitgeteilt werden. Eine Vorsprache kann dann entfallen.
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird (Wegzug in das Ausland) oder der Auszug aus einer Nebenwohnung erfolgt. Die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist nur am Hauptwohnsitz möglich. Hierfür bitte die unten aufgeführten Formulare ausfüllen und an den Fachdienst Einwohnerangelegenheiten senden.
Wird eine neue Wohnung im Inland bezogen, ist der Zuzug innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der neuen Meldebehörde anzuzeigen.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Das Ausfüllen und die Zuleitung der Abmeldung kann von einer beauftragten Person vorgenommen werden. Die Unterschrift auf dem Meldeformular ist jedoch vom Meldepflichtigen eigenhändig vorzunehmen. Im Falle einer der gemeinsamen Abmeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig unterschreibt bzw. persönlich erscheint. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit abgemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
Gebühren
keine
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Die Abmeldung wird unverzüglich bearbeitet.
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes ebenfalls per E-Mail an meldeamt@goettingen.de erfolgen. Vorsussetzung hierfür ist aber, dass die Wohnungsgeberbescheinigung, eine Kopie vom Ausweis/Pass und ein Schreiben, dass nur der Nebenwohnsitz angemeldet wird, in der E-mail mitgesendet werden.
Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich für diese anzumelden. Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Büro- und Geschäftsräume sind keine Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes.
Notwendige Unterlagen
Weitere Informationen für Studierende erhalten Sie hier. Aktion Heimspiel
Aufnahme/Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse.
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Bei Personen unter 18 Jahren ist das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig!
Die Beantragung des Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen. Dies kann im Neuen Rathaus oder direkt online beim Bundesamtes für Justiz (BfJ) geschehen.
Alle weiteren Informationen zur Beantragung im Internet gibt es im Online-Portal des BfJ unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Bitte beachten Sie: Andere Möglichkeiten der Antragsstellung über verschiedene Portale im Internet sind nicht seriös!
Der unten angefügte Flyer gibt weitere Hinweise zur online Beantragung.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird. Es ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.
Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:
Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
Europäisches Führungszeugnis
Gemäß § 30b Bundeszentralregistergesetz - BZRG sind ab dem 31. August 2018 in das Führungszeugnis von Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufzunehmen (Europäisches Führungszeugnis), sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Zugleich reduziert sich die Gebühr für das Europäische Führungszeugnis von 17 Euro auf 13 Euro.
Die in diesen Fällen bisher bestehende Wahlmöglichkeit, ein Europäisches oder lediglich ein ‚einfaches‘ deutsches Führungszeugnis zu beantragen, entfällt. Die Erteilung des europäischen Führungszeugnisses knüpft allein an die Angaben zu den Staatsangehörigkeiten der Antragsteller an und zwar unabhängig davon, welche Antragsart (Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) gewählt wird. Eine gesonderte Antragstellung eines Europäischen Führungszeugnisses bedarf es nicht mehr.
Sofern sich aus dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ergibt, dass die Antrag stellende Person neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten von mehreren EU-Mitgliedstaaten werden alle Herkunftsstaaten um Mitteilungen ersucht.
In diesem Zusammenhang wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses eine längere Bearbeitungszeit erfordern kann, da die Mitteilung aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss. Die dem Informationsaustausch innerhalb der EU zugrunde liegenden europäischen Vorschriften sehen für den angefragten Mitgliedstaat eine Antwortfrist von 20 Arbeitstagen vor, hinzu kommen ggf. Bearbeitungszeiten im Bundesamt für Justiz und Postlaufzeiten. Eine Aushändigung von Europäischen Führungszeugnissen beim Bundesamt für Justiz ist aus diesem Grund leider nicht möglich.
Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie unter Bundesamt für Justiz
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.
Voraussetzungen:
Gebühren
13,00 Euro
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister über die Betroffenen eingetragenen Daten. Dies sind in erster Linie Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Lebensbescheinigungen und Haushaltsbescheinigungen.
Diese Bescheinigungen können schriftlich oder persönlich von den Betroffenen beantragt werden. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen können sie Dritten nur mit Vollmacht ausgehändigt werden.
Fristen
Die Meldebescheinigung wird sofort erstellt.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
7,50 Euro
Bescheinigungen zur Beantragung von Sozialleistungen, z. b. Arbeitslosengeld, Kindergeld sind gebührenfrei. Die Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist erforderlich.
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin pro Anliegen zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Dokument wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Nach der letzten Gesetzesänderung kann die Funktion nicht mehr ausgeschaltet werden. Die Aktivierung ist jedoch freiwillig.
Zusatzfunktionen:
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis gibt es unter www.personalausweisportal.de
Voraussetzungen
Folgende Unterlagen müssen bitte zur Beantragung mitgebracht werden
Ein biometrisches Foto kann auch direkt in der Meldehalle angefertigt werden. Die Gebühr für das digitale Lichtbild, das nur elektronisch vorliegt und nicht ausgedruckt wird, beträgt 2 Euro.
Um Wartezeiten zu vermeiden, erstellen Sie das digitale Foto bitte bevor Sie eine Wartenummer anfordern.
Bearbeitungsfristen
Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Die Bundesdruckerei schickt per Post einen Brief mit der PIN/PUK an die Meldeanschrift. Ca. eine Woche nach Erhalt des Briefes ist der Ausweis dann abholbereit.
Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Gültigkeit
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre.
Gebühren
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin pro Anliegen zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 26. Juni 2012 ungültig
Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten
Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt.
Besonderheiten:
Besondere Voraussetzungen:
Seit dem 01.11.2005 werden von allen Passbehörden ausschließlich Pässe mit biometrischen Daten (“ePass“) ausgestellt. Mit Einführung elektronischer Reisepässe treten neue Richtlinien für Passbilder in Kraft.
Die ab dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe werden von der Bundesdruckerei mit einem Chip versehen. In den Chips der neuen Pässe wurden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert. Ab 01.11.2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Daten können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden. Damit werden Fälschungssicherheit und die Sicherheit vor Missbrauch auf ein völlig neues Niveau gehoben.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen beim ePass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Der vorläufige Reisepass wird sofort von der Passbehörde ausgestellt.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Eine Benachrichtigung, dass der Reisepass/Expressreisepass abholbereit ist, erfolgt nicht.
Vorläufiger Reisepass
Hinweis
Vorläufige Reisepässe können leider nicht in den Verwaltungsstellen ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Wie können Sie den Reisepass beantragen?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung mit:
Allgemeine Hinweise
Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
Möchte ein/e Jugendliche/r unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt sie/er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter. Persönliches Erscheinen des Jugendlichen / der Jugendlichen ist bei Antragstellung erforderlich. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Gebühren
Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung kann mindestens vier bis sechs Wochen dauern. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Express-Reisepass beantragt werden.
Die Herstellung von Express-Reisepässen dauert in der Regel vier bis fünf Werktage. Eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch nicht verbunden.
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Personen, die innerhalb einer Gemeinde/Stadt eine neue Wohnung beziehen, haben sich für diese umzumelden. Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder zum Schlafen genutzt wird.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Der Meldepflichtige kann sich vertreten lassen. Auf Wunsch der Meldebehörde muss er jedoch persönlich erscheinen. In jedem Fall muss der Meldepflichtige das Meldeformular eigenhändig unterschreiben bzw. seinem Vertreter eine entsprechende Vollmacht ausstellen. Im Falle einer gemeinsamen Ummeldung von Familienangehörigen (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen das Meldeformular unterschreibt. Volljährige Familienmitglieder dürfen nur mit angemeldet werden, wenn eine Vollmacht vorliegt.
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.
Notwendige Unterlagen
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweis zur Buchung von Online-Terminen:
Es wird darum gebeten, immer nur einen Termin zu reservieren. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.
Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Besonderheiten
Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Voraussetzungen
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
Bearbeitungsfristen
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
Kinderausweis, Personalausweis oder Pass
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Aufnahme und evtl. Weiterleitung der Verlusterklärung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderausweisen
Besonderheiten
Wer sein Personaldokument verloren hat, kann darüber beim Einwohnermeldeamt der Stadt Göttingen eine Verlusterklärung abgeben und neue Dokumente beantragen.
Notwendige Unterlagen
Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, alter Ausweis, Führerschein)
Gebühren
Die Aufnahme der Verlusterklärung ist gebührenfrei. Die Ausstellung eines neuen Dokumentes ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind den entsprechenden Dienstleistungen zu entnehmen.